Viele Anleger müssen trotz Abgeltungssteuer ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Wie das geht, stellt ein 200-seitiges Papier des Finanzministeriums dar, obwohl manch einer nur drei Zeilen in der "Anlage KAP" ausfüllen muss. In bestimmten Fällen rechnet sich auch eine freiwillige Angabe. |