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EuGH: Grafische Benutzeroberflächen sind keine Computerprogramme

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass grafische Benutzeroberflächen nicht urheberrechtlich als Computerprogramme geschützt sind. Das bloße Zeigen einer grafischen Benutzeroberfläche ist keine öffentliche Wiedergabe im rechtlichen Sinne. (Urheberrecht)

Stand: 16:00 05.01.2011Quelle: Golem.de - Internet

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Kategorie: Internet

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