Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass grafische Benutzeroberflächen nicht urheberrechtlich als Computerprogramme geschützt sind. Das bloße Zeigen einer grafischen Benutzeroberfläche ist keine öffentliche Wiedergabe im rechtlichen Sinne. (Urheberrecht) |
| Stand: 16:00 05.01.2011 | Quelle: Golem.de - Internet |