Das Landgericht Hamburg hat einen kommerziellen WLAN-Betreiber dazu verurteilt, für Filesharingaktivitäten seiner Kunden zu haften. Er muss entsprechende Ports sperren. Rechtsanwalt Christian Solmecke kritisiert das Urteil. (Tauschbörse, WLAN) |
| Stand: 12:15 05.01.2011 | Quelle: Golem.de - Internet |