Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft Gema hat wieder eine einstweilige Verfügung gegen den kostenpflichtige Usenet-Zugangsdienst Usenext erwirkt. Dabei geht es um 100 Werke des Gema-Repertoires, die über Usenext illegal abgerufen werden konnten. |
| Stand: 20:20 06.03.2010 | Quelle: Golem.de - Internet |