Das in der Schweiz aus Datenschutzgründen verbotene Verfahren des Unternehmens Logistep AG zur Ermittlung der IP-Adressen von Tauschbörsennutzern ist nach einer jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg in Deutschland zulässig. (Tauschbörse, Rechtsstreitigkeiten) |
| Stand: 12:09 19.11.2010 | Quelle: Golem.de - Internet |