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OLG Hamburg: Logistep-Ermittlungen von IP-Adressen sind zulässig

Das in der Schweiz aus Datenschutzgründen verbotene Verfahren des Unternehmens Logistep AG zur Ermittlung der IP-Adressen von Tauschbörsennutzern ist nach einer jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg in Deutschland zulässig. (Tauschbörse, Rechtsstreitigkeiten)

Stand: 12:09 19.11.2010Quelle: Golem.de - Internet

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Kategorie: Internet

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