Promotion-Center.de
Home Anmelden Charts Webkatalog Wartend Tools

Tauschbörse: OLG Köln räumt Anschlussinhabern Beschwerderecht ein

In einem Verfahren um die illegale Nutzung einer Tauschbörse hat das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss festgestellt, dass Inhabern eines Internetanschlusses ein Beschwerderecht gegen die richterliche Anordnung der Weitergabe identifizierender Informationen durch den Provider an den Rechteinhaber zusteht. (Tauschbörse, Urheberrecht)

Stand: 15:40 22.10.2010Quelle: Golem.de - Internet

Nächster Artikel

GEZ-Gebühr: Landeschefs beschließen umstrittenes neues Modell

Vorheriger Artikel

WikiBhasha: Microsoft entwickelt ein Übersetzungsprogramm für Wikipedia
Kategorie: Internet

Ähnliche Themen

27.12.2010 Bahnchef räumt Defizite einPolitik
27.11.2010 Kneipenbesitzer räumt bei Jauch die Million abSport
09.11.2010 Köln bleibt zu Karneval glasfreie ZoneSport
08.11.2010 Das große Tragen – Polizei räumt Castor-BlockadePolitik
27.10.2010 In Köln brodelt und gärt es weiterSport
27.10.2010 Limewire: US-Gericht schließt TauschbörseInternet
24.10.2010 Köln trennt sich von Trainer SoldoSport
24.10.2010 Spitzenreiter Hannover schlägt Schlusslicht KölnSport
23.10.2010 Hannover schießt Köln tiefer in die KriseSport
22.10.2010 Tauschbörse: OLG Köln räumt Anschlussinhabern Beschwerderecht einInternet

Social Bookmarks


Unsere Partner

Online-Team
Total-Sexy.de - Bleibe in Kontakt mit Deinen Freunden und lerne neue Leute kennen!

DSL-News
Internet Webverzeichnis

promotion-center.de - Kostenlose Seitenstatistiken & mehr! online-team.net - kostenlose Seitenstatistiken und mehr
PageRank™ und Google™ sind geschützte Marken der Google Inc., Mountain View CA, USA. Das PageRank™ Verfahren unterliegt dem US Patent 6,285,999.
Dies ist eine private Seite. Diese Seite steht nicht in Verbindung mit Google™
Home Glossar Statistik Partner Kontakt Impressum Regeln Dirs Toplist PaidMail
5 Queries, 1531.776ms