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UK-Gericht: Öffentliche Zugänglichmachung erfolgt am Server-Standort

Der britische High Court hat in einem Urheberrechtsfall entschieden, dass die (unerlaubte) öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke in dem Land erfolgt, wo der Server steht, auf dem die Inhalte angeboten werden. (Urheberrecht)

Stand: 11:55 20.11.2010Quelle: Golem.de - Internet

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Kategorie: Internet

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