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Urteil: Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von RSS-Feeds

Wer ohne Genehmigung des Urhebers den Inhalt eines RSS-Feeds auf seiner Website veröffentlicht, verstößt gegen das Urheberrecht und ist schadensersatzpflichtig. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Mitte entschieden. (Urheberrecht, RSS)

Stand: 14:06 10.12.2010Quelle: Golem.de - Internet

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Kategorie: Internet

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