Wer ohne Genehmigung des Urhebers den Inhalt eines RSS-Feeds auf seiner Website veröffentlicht, verstößt gegen das Urheberrecht und ist schadensersatzpflichtig. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Mitte entschieden. (Urheberrecht, RSS) |
| Stand: 14:06 10.12.2010 | Quelle: Golem.de - Internet |