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EU erlaubt Forschung zu zweit

Europas Wettbewerbshüter wollen es Unternehmen erleichtern, bei Forschung und Entwicklung enger zusammenzuarbeiten, auch wenn sie im Wettbewerb zueinander stehen. Darauf zielt die von der Kommission verabschiedete Neufassung der entsprechenden Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ab. Damit lockern die Wettbewerbshüter die Regeln zur Kartellbildung.

Stand: 07:03 15.12.2010Quelle: Handelsblatt.com

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Kategorie: Politik

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