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Nachträgliche Sicherungsverwahrung wird abgeschafft

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig. Die Täter müssen nach ihrer Haftstrafe freigelassen werden. Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass die Bevölkerung trotzdem geschützt bleibt.

Stand: 16:34 20.10.2010Quelle: Handelsblatt.com

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Kategorie: Politik

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