Apotheken in Deutschland dürfen keine Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel geben. Außerdem dürfen Werbegaben bei der Rezepteinlösung einen Wert von einem Euro nicht überschreiten. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Was das für die Versandapotheken bedeutet, ist aber noch offen. |