Der wegen Sexualmordes verurteilte Daniel I. ist bisher der einzige Jugendtäter, der auch nach Verbüßung der Strafe im Gefängnis sitzt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe soll entscheiden, ob das zulässig ist – und ob künftig mehr zur Tatzeit Jugendliche in Sicherheitsverwahrung bleiben können. |