Steuersünder sollten künftig nach einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei bleiben, wenn sie dem Fiskus alle Steuerangelegenheiten vollständig offenbaren. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble. Damit soll dem Ministerium zufolge der Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige ausgeschlossen werden. |