Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag von fünf Euro-Skeptikern gegen die deutschen Finanzhilfen für Griechenland abgewiesen. Begründung: Bei einem Stopp der deutschen Beteiligung an der Hilfe hätten der Allgemeinheit schwere Nachteile gedroht, falls sich die Unterstützung im Nachhinein als verfassungsgemäß erweise. Das Gericht sah nicht weniger als die Stabilität der gesamten Währungsunion gefährdet. |