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Lohndumping: Gericht bewertet Mindestlohnverstoß als Straftat

Lohndumping gilt zum ersten Mal als Straftat: Weil er Löhne unter einem Euro bezahlt hat, ist ein Unternehmer zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Stand: 17:33 29.06.2010Quelle: Welt

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Kategorie: Wirtschaft

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